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Verlängerung:

Gratis-Tests in Apotheken bis Juni 2023

 

Alle Bürger:innen können sich auch über das Jahresende hinaus in der Central Apotheke gratis auf COVID-19 testen lassen. Das derzeitige Testsystem wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Jede/r Bürger:in kann somit weiterhin 5 kostenlose PCR-Tests pro Person und Monat im Rahmen der jeweiligen Testprogramme der Bundesländer durchführen lassen.

Eine Übersicht über die Testprogramme der Bundesländer finden Sie hier

Ohne zahlenmäßige Begrenzung können PCR-Tests in den Apotheken von folgenden Personen in Anspruch genommen werden („vulnerabler Bereich“):

  • Besucher:innen, Begleitpersonen, Bewohner:innen, Mitarbeiter:innen sowie externe Dienstleister von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe
  • Besucher:innen, Begleitpersonen, Patient:innen, Mitarbeiter:innen sowie externe Dienstleister von Krankenanstalten und Kuranstalten
  • Erbringer:innen mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen
  • Personenbetreuer in der 24-Stunden-Betreuung und persönlichen Assistent:innen von Menschen mit Behinderung
  • Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter:innen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Kinder und Mitarbeiter:innen elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen
  • Mitarbeiter:innen von Rettungsdiensten
  • Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und der Wohnungslosenhilfe.

Abgabe der kostenlosen Wohnzimmertests wird ebenfalls verlängert

Auch die Versorgung der Bevölkerung mit kostenlosen Antigen-Schnelltests („Wohnzimmertests“) über die öffentlichen Apotheken wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Jede anspruchsberechtigte Person kann somit wie bisher ein Kontingent von 5 Stück Antigentests zur Eigenanwendung pro Kalendermonat in jeder öffentlichen Apotheke abholen. Nötig ist hierfür lediglich eine e-card bzw. eine entsprechende Ersatzbescheinigung. Personen, die von ELGA oder e-Medikation abgemeldet sind, können sich ihre Anspruchsberechtigung für den Bezug von gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests von der Sozialversicherung bestätigen lassen und mit dieser Bescheinigung die Tests in jeder Apotheke beziehen. Diese Bestätigung kann per Formular über  beantragt werden.