Verlängerung:
Gratis-Tests in Apotheken bis Juni 2023
Alle Bürger:innen können sich auch über das Jahresende hinaus in der Central Apotheke gratis auf COVID-19 testen lassen. Das derzeitige Testsystem wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Jede/r Bürger:in kann somit weiterhin 5 kostenlose PCR-Tests pro Person und Monat im Rahmen der jeweiligen Testprogramme der Bundesländer durchführen lassen.
Eine Übersicht über die Testprogramme der Bundesländer finden Sie hier
Ohne zahlenmäßige Begrenzung können PCR-Tests in den Apotheken von folgenden Personen in Anspruch genommen werden („vulnerabler Bereich“):
- Besucher:innen, Begleitpersonen, Bewohner:innen, Mitarbeiter:innen sowie externe Dienstleister von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe
- Besucher:innen, Begleitpersonen, Patient:innen, Mitarbeiter:innen sowie externe Dienstleister von Krankenanstalten und Kuranstalten
- Erbringer:innen mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen
- Personenbetreuer in der 24-Stunden-Betreuung und persönlichen Assistent:innen von Menschen mit Behinderung
- Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter:innen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Kinder und Mitarbeiter:innen elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen
- Mitarbeiter:innen von Rettungsdiensten
- Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und der Wohnungslosenhilfe.
Abgabe der kostenlosen Wohnzimmertests wird ebenfalls verlängert
Auch die Versorgung der Bevölkerung mit kostenlosen Antigen-Schnelltests („Wohnzimmertests“) über die öffentlichen Apotheken wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Jede anspruchsberechtigte Person kann somit wie bisher ein Kontingent von 5 Stück Antigentests zur Eigenanwendung pro Kalendermonat in jeder öffentlichen Apotheke abholen. Nötig ist hierfür lediglich eine e-card bzw. eine entsprechende Ersatzbescheinigung. Personen, die von ELGA oder e-Medikation abgemeldet sind, können sich ihre Anspruchsberechtigung für den Bezug von gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests von der Sozialversicherung bestätigen lassen und mit dieser Bescheinigung die Tests in jeder Apotheke beziehen. Diese Bestätigung kann per Formular über beantragt werden.